Leistungs- und Tarifbeschreibung: Wiederverbindung und Connectivity
Fassung 2026-10-23.1. Anlage zu den AGB für Wiederverbindung und Connectivity.
1. Leistungsumfang
Ein Connectivity-Abo gilt für den in Ihrer Vertragsübersicht bezeichneten Roller mit integrierter Vodafone-SIM. Es umfasst die vereinbarte mobile Datenverbindung für den Roller und die nachstehend beschriebenen Sunshine-Funktionen. Eine Ersatz-SIM, ein neuer Roller oder ein allgemeiner Mobilfunkvertrag für ein Telefon sind nicht Bestandteil des Angebots. Sprachtelefonie und ein Notrufdienst werden nicht angeboten.
Die Tarife richten sich an den unu Scooter Pro mit scooterOS 1.15.0 oder einer für die Einrichtung freigegebenen Librescoot-Version. Andere scooterOS-Versionen unterstützen wir nach Möglichkeit. Die passende SIM-Zuordnung wird vor der Aktivierung geprüft. Für Roller mit eigener SIM benötigen Sie dieses Abo nicht, um die dafür bereits verfügbaren Sunshine-Funktionen zu nutzen. Ihr eigener Mobilfunkvertrag und dessen Datenkosten bleiben gesondert bestehen.
Einrichtung und Nutzung setzen kompatible Fahrzeughardware, Fahrzeugsoftware und eine betriebsfähige Stromversorgung voraus. Für die optionale Desktop-/USB-Einrichtung benötigen Sie einen geeigneten Rechner mit Windows, macOS oder Linux, ein passendes USB-Kabel und die für Ihre Kombination freigegebene Werkzeugversion.
Die für Ihren Roller freigegebene Librescoot- oder Werkzeugversion und die erforderlichen Betriebssystemversionen zeigen wir Ihnen vor der Bestellung zusammen mit der passenden Einrichtungsanleitung an. Maßgeblich sind die für Ihre Kombination freigegebenen Versionen.
Das enthaltene Mobilfunk-Nutzungsgebiet umfasst die Europäische Union und den Europäischen Wirtschaftsraum.
Im Ruhezustand, bei fehlender Stromversorgung oder unzureichendem Funkempfang kann die Verbindung verzögert oder unterbrochen sein. Verfügbarkeit und Geschwindigkeit hängen von diesen technischen Voraussetzungen ab.
2. Tarife und reguläre Preise
Alle Preise sind Endpreise pro Roller einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Die Jahresabrechnung ist eine Vorauszahlung für zwölf Monate und nach dem vereinbarten Anfangszeitraum keine neue zwölfmonatige Mindestlaufzeit. Die in Ihrer verbindlichen Vertragsübersicht ausgewiesene Tarifversion und ihr Preis werden Bestandteil Ihres Vertrags.
| Tarif | Monatliche Abrechnung | Jährliche Abrechnung | Enthaltenes mobiles Datenvolumen pro Monat | Librescoot-Updatekanäle |
|---|---|---|---|---|
| Basic | Nicht angeboten | 24,90 Euro | 50 MB | Stabile Versionen |
| Plus | 4,99 Euro | 49,90 Euro | 250 MB | Stabile Versionen und Testversionen |
| Pro | 7,99 Euro | 79,90 Euro | 2.048 MB | Alle angebotenen Kanäle, einschließlich Entwicklungs- und Nightly-Versionen |
Rechnerische Monatswerte bei jährlicher Zahlung: Basic rund 2,08 Euro, Plus rund 4,16 Euro, Pro rund 6,66 Euro. Abgerechnet wird der vereinbarte Jahresbetrag.
Basic
Basic umfasst die Anzeige von Fahrzeugstandort und Fahrzeugstatus, das Ver- und Entriegeln des Rollers per Fernbefehl, das Fahrtenbuch und die freiwillige Teilnahme am Leaderboard. Bei Librescoot sind stabile OTA-Updates im Rahmen des Datenvolumens vorgesehen. Der lokale Alarm eines Librescoot-Rollers bleibt verfügbar. API-Zugriff für eigene Anwendungen und Drittanbieter-Integrationen ist ab Plus enthalten.
Plus
Plus umfasst die Basic-Leistungen sowie Wetterinformationen und Warnungen, den unterstützten Bewegungsalarm mit Push- oder E-Mail-Benachrichtigungen, das Teilen des Rollers mit berechtigten Personen, historische Diagramme, die Zuordnung von Bauteilen und Batterien und API-Zugriff im Umfang der eingeräumten Berechtigungen. Für Librescoot können auch Testkanäle gewählt werden.
Pro
Pro umfasst die Plus-Leistungen, ein größeres Datenvolumen und Zugang zu den verfügbaren Entwicklungsfunktionen: Rohtelemetrie, Protokolle und Shell-Zugriff bei unterstützter Software und gesonderter Freigabe. Alle angebotenen Librescoot-Updatekanäle können gewählt werden. Das größere Datenvolumen kann auch für unterstützte Karten-, Navigations- und Entwicklungsanwendungen am Roller genutzt werden. Kartenupdates werden von Librescoot bereitgestellt. Die Übertragung dieser Updates ist im Rahmen des gebuchten Datenvolumens enthalten.
Verwalteter WireGuard-Zugang (geplant).
Gemeinsame Leistungsgrenzen
- Die verfügbaren Fahrzeugfunktionen hängen von Hardware und Firmware des Rollers ab. Firmwareinstallationen erfolgen gesondert.
- Alarmmeldungen setzen eine unterstützte Alarmfunktion, eine Verbindung und Ihre aktivierten Benachrichtigungseinstellungen voraus. Push-Nachrichten benötigen zusätzlich die entsprechende Browser- oder Betriebssystemfreigabe. Eine Nachricht kann verzögert eintreffen; der Dienst ist keine Alarmleitstelle.
- Test- und Nightly-Kanäle können Sie freiwillig wählen. Die gesetzlich geschuldeten Aktualisierungen erhalten Sie unabhängig von dieser Wahl.
- API-Zugriff für eigene Anwendungen und Drittanbieter-Integrationen ist in Plus und Pro enthalten. Er richtet sich nach den erteilten Zugriffsrechten und den zum Schutz des Dienstes geltenden technischen Grenzen. Die technische Kommunikation der Sunshine-Funktionen und der Einrichtung ist in den jeweiligen Tarifen enthalten.
- Einzelne Funktionen sind auch im kostenlosen Betrieb mit eigener SIM verfügbar.
Aufbewahrung von Telemetrie
Für Konten, die nach Einführung dieser Fassung mit den entsprechenden Datenschutzhinweisen neu eingerichtet werden, gelten bei einer Bestellung nach dieser Fassung die folgenden Aufbewahrungsfristen für neue Messwerte über die integrierte SIM:
| Tarif | Detaillierte Rohtelemetrie | Verdichtete technische Messwerte |
|---|---|---|
| Basic | 7 Tage | 90 Tage |
| Plus | 30 Tage | 12 Monate |
| Pro | 90 Tage | 24 Monate |
Die Fristen beginnen jeweils mit dem Zeitpunkt der Messung. Sie gelten erst für Messwerte nach Vertragsschluss, Übermittlung der Vertragsbestätigung und tatsächlichem Leistungsbeginn. Messwerte vor diesen Voraussetzungen erhalten keine nachträgliche Löschfrist. Nach Ablauf der jeweiligen Frist werden die betreffenden Daten im regelmäßigen Löschlauf entfernt. Verdichtete Messwerte dienen den längerfristigen Auswertungen; sie ersetzen keinen lückenlosen Verlauf aller einzelnen Fahrzeugzustände.
Die Vertragsbestätigung hält das vereinbarte Aufbewahrungsprofil fest. Ein Tarifwechsel ändert nur die Fristen für künftig erhobene Messwerte. Die bereits zugeordneten Fristen früherer Messwerte bleiben unverändert; sie beginnen durch einen Wechsel oder eine verspätete Übermittlung nicht erneut.
Ihr Fahrtenbuch und bewusst gespeicherte Fahrtrouten bleiben während der Kontonutzung bis zu Ihrer Löschung erhalten. Sie unterliegen nicht den obigen Altersgrenzen für Rohtelemetrie und verdichtete Messwerte. Für Standortdaten gelten die erforderlichen Erlaubnisse sowie die Regeln zum Widerruf und zur Löschung unabhängig vom Tarif. Eine Tarifbestellung ist keine Einwilligung in Standortaufzeichnung.
Konten, die bereits vor Einführung dieser Fassung bestanden, behalten ihre bisherigen Aufbewahrungsrechte auch bei einem Tarifwechsel. Ebenso bleiben Konten geschützt, für die die entsprechenden Hinweise bei der Einrichtung nicht nachgewiesen sind. Vorhandene Telemetrie, Fahrten und Routen erhalten keine nachträgliche Löschfrist. Dies gilt auch für bestehende Comfort-Verträge. Für Roller mit eigener SIM werden keine neuen tarifbezogenen Aufbewahrungs-, Übertragungs- oder Nutzungslimits eingeführt.
Für Verträge nach früheren Fassungen gelten die vereinbarten Aufbewahrungsrechte fort. Löschaufträge, wirksame Einwilligungswiderrufe und die Regeln bei Kontolöschung bleiben bestehen. Zwecke, Rechtsgrundlagen und Löschungsrechte erläutert die Datenschutzerklärung.
Datenvolumen
Die obigen Volumina sind Monatsvolumina, auch bei jährlicher Zahlung. Der erste Volumenzeitraum beginnt mit dem tatsächlichen Leistungsbeginn Ihres Rollers. Das enthaltene Volumen erneuert sich anschließend am entsprechenden Monatstag zur Uhrzeit des Leistungsbeginns in der Zeitzone Europe/Berlin. Fehlt dieser Tag in einem Monat, gilt dessen letzter Tag; in den folgenden Monaten ist wieder der ursprüngliche Monatstag maßgeblich. Die Erneuerung erfolgt nicht allgemein am Anfang eines Kalendermonats. Ungenutztes enthaltenes Volumen verfällt am Ende dieser individuellen Monatsperiode. Mit Beginn der nächsten Monatsperiode steht das reguläre Volumen erneut zur Verfügung; die verbrauchsbedingte Drosselung oder Beschränkung der vorigen Periode entfällt.
Updates und weitere Datenübertragungen über die integrierte SIM verbrauchen mobiles Datenvolumen. Dies gilt auch für Kartenupdates von Librescoot. Ein Jahresabo ist kein unbegrenzter Datentarif.
Ohne zusätzlich gekauftes Volumen gelten innerhalb der individuellen Monatsperiode folgende Stufen:
| Tarif | Reguläres Volumen | Grenze für die Beschränkung des übrigen Datenverkehrs |
|---|---|---|
| Basic | 50 MB | 100 MB |
| Plus | 250 MB | 500 MB |
| Pro | 2.048 MB | 4.096 MB |
Nach Ausschöpfung des regulären Volumens wird der übrige Datenverkehr auf jeweils 64 kbit/s im Upload und Download gedrosselt. Der für den Roller freigegebene MQTT-Kommunikationskanal bleibt einschließlich der darüber übertragenen Telemetrie von dieser Drosselung ausgenommen.
Bei Erreichen der oben angegebenen zweiten Grenze werden HTTP-/HTTPS-Übertragungen, OTA-Downloads und andere nicht erforderliche Datenverbindungen gesperrt. Der freigegebene MQTT-Kanal bleibt einschließlich seiner Telemetrieübertragung verfügbar. Dazu können neben Fernbefehlen auch Status-, Standort- und Alarmnachrichten gehören. Erforderliche DNS- und NTP-Kommunikation bleibt mit der Drosselung auf jeweils 64 kbit/s verfügbar.
Ein WebSocket-Uplink über HTTPS unterliegt ebenfalls der Drosselung ab der ersten und der Sperre ab der zweiten Grenze. Bei einer ausschließlichen WebSocket-Verbindung sind dann auch Fernbefehle über diesen Verbindungsweg nicht mehr verfügbar.
Für Änderungen des vereinbarten MQTT-Leistungsumfangs gilt Abschnitt 10 der AGB. Eine zeitweise großzügigere Freigabe verursacht keine zusätzlichen Kosten.
Soweit Zusatzvolumen angeboten wird, können Sie es gesondert aktiv bestellen. Vor der Bestellung zeigen wir Ihnen Paketgröße, Endpreis, Ablaufdatum, Verbrauchsreihenfolge und die Auswirkungen auf die Drossel- und Beschränkungsgrenzen an. Ohne eine solche Bestellung wird kein kostenpflichtiges Zusatzpaket gebucht. Gekauftes Zusatzvolumen gilt bis zum Ende des bei seiner Bestellung laufenden Abrechnungszeitraums: bei Monatsabrechnung bis zu dessen Monatsende, bei Jahresabrechnung bis zum Ende des bezahlten Jahreszeitraums. Maßgeblich ist das vor dem Kauf angezeigte konkrete Ablaufdatum; es ist nicht automatisch das Ende der nächsten monatlichen Inklusivvolumenperiode.
Ein MB entspricht 1.000.000 Bytes. Maßgeblich ist der an unserem APN-Gateway gemessene, über die integrierte SIM übertragene IPv4-Datenverkehr einschließlich der IP-Paketköpfe. Upload und Download werden zusammengerechnet; gezählt werden nicht nur die Nachrichten an Sunshine. Die Vertragsübersicht erläutert vor Ihrer Bestellung die Berechnung der monatlichen Periodengrenzen. Diese Angaben gehören zur vereinbarten Leistungsbeschreibung.
3. Anfangszeitraum
Für neue Buchungen gelten der vergünstigte Plus-/Pro-Start nach Abschnitt 3.1 oder der reguläre Basic-Start nach Abschnitt 3.2. Ohne ausdrückliches Verlangen nach vorzeitigem Beginn wird die Leistung erst nach Ablauf der Widerrufsfrist bereitgestellt; es gilt Abschnitt 5 der AGB. Für bereits zugesagte Oktober- oder 14-Tage-Angebote gelten die Abschnitte 3.3 und 3.4. Maßgeblich ist die in Ihrer Vertragsübersicht bezeichnete Anfangsregel. Kostenlose Phasen und Rabatte werden nicht automatisch kombiniert. Die Zustimmung zu Zahlungen erteilen Sie bei der Bestellung.
3.1 Plus oder Pro mit vergünstigtem ersten Verbindungszeitraum
Bei diesem Angebot zahlen Sie zunächst 75 % des regulären Monatspreises, unabhängig davon, ob Sie für die anschließende Abrechnung monatlich oder jährlich wählen:
| Auswahl | Erster Beitrag | Anschließend monatlich, falls gewählt | Anschließend jährlich, falls gewählt |
|---|---|---|---|
| Plus | 3,74 Euro | 4,99 Euro | 49,90 Euro |
| Pro | 5,99 Euro | 7,99 Euro | 79,90 Euro |
Der erste Verbindungszeitraum beginnt mit der bestätigten Zahlung. Er dauert mindestens einen Kalendermonat und endet nicht vor dem ersten bestätigten Mobilfunkkontakt Ihres Rollers über seine zugeordnete Vodafone-SIM. Bei späterer Verbindung verlängert sich dieser Zeitraum ohne weiteren Beitrag bis zum bestätigten Mobilfunkkontakt. Mit dem bestätigten Mobilfunkkontakt endet diese Verlängerung.
Die erste reguläre Folgezahlung ist frühestens einen Kalendermonat nach der bestätigten Erstzahlung und nicht vor dem bestätigten Mobilfunkkontakt fällig. Kommt die Verbindung erst später zustande, ist die Folgezahlung ab diesem Zeitpunkt fällig. Das genaue Datum ist deshalb bei noch ausstehender Einrichtung nicht vorab bestimmbar. Vor der ersten regulären Folgezahlung können Sie die Fortsetzung kündigen oder einen angebotenen Wechsel des Abrechnungsintervalls für den Folgezeitraum bestätigen.
Vor dem ersten bestätigten Mobilfunkkontakt können Sie die Einrichtung jederzeit abbrechen; wir erstatten den ersten Beitrag vollständig. Das gilt auch, wenn die Einrichtung endgültig nicht möglich ist. Eine verzögerte Einrichtung begründet keine zusätzliche feste Mindestlaufzeit.
Nach dem Anfangszeitraum läuft der Vertrag unbefristet weiter. Auch wenn dann erstmals der Jahresbetrag bezahlt wird, können Sie nach den AGB mit höchstens einem Monat Frist kündigen und erhalten den ungenutzten vorausbezahlten Anteil zurück.
3.2 Basic mit regulärem ersten Jahresbeitrag
Basic kann über diesen Einrichtungsweg nach bestätigter Fahrzeug-/SIM-Zuordnung bestellt werden. Sie zahlen den regulären Jahresbeitrag von 24,90 Euro ohne Einführungsrabatt im Voraus. Der ausdrücklich vereinbarte erste Jahreszeitraum beginnt erst, wenn die Verbindung für diesen Vertrag tatsächlich nutzbar bereitgestellt ist. Eine frühere Zahlung, die bloße SIM-Freischaltung oder ein historischer Mobilfunkkontakt starten dieses Leistungsjahr nicht.
Eine weitere Jahreszahlung erfolgt frühestens nach Ablauf dieses ersten Leistungsjahres. Bis zum tatsächlichen Leistungsbeginn können Sie die Einrichtung jederzeit mit vollständiger Erstattung des ersten Beitrags abbrechen. Das gilt auch bei endgültiger Unmöglichkeit der Einrichtung. Die Einrichtungszeit vor dem Leistungsbeginn wird nicht vom bezahlten Jahr abgezogen.
Bei Ihrem ersten eigenen kostenpflichtigen Connectivity-Vertrag für diesen Roller besteht zusätzlich das folgende Basic-Sonderkündigungsrecht. Ein früherer Vertrag eines Vorbesitzers schließt Ihre Berechtigung nicht aus:
- Sie können innerhalb eines Monats ab dem Beginn des bezahlten Basic-Leistungszeitraums mit sofortiger Wirkung kündigen. Den konkreten Fristablauf zeigen wir im Konto an. Für dieses zusätzliche Recht muss die Erklärung vor dem angegebenen Fristablauf eingehen.
- Vor dem tatsächlichen Leistungsbeginn erstatten wir den vollständigen Beitrag. Danach erstatten wir den taggenau ungenutzten Anteil des bezahlten Jahreszeitraums. Bei dieser zusätzlichen Erstattungsregel zählt die Zeit ab dem tatsächlichen Leistungsbeginn einschließlich des Kündigungstages als verbraucht. Die Wartezeit nach einer vorherigen Zahlung zählt nicht dazu.
- Der Erstattungsbetrag ist der bezahlte Jahresbeitrag multipliziert mit den verbleibenden Tagen, geteilt durch die Gesamtzahl der Tage des bezahlten Leistungszeitraums, auf Cent gerundet.
- Eine Autorisierung über 0,00 Euro startet diese Monatsfrist nicht. Wenn dieses Sonderrecht bei einer bereits zugesagten kostenlosen Anfangsphase in Ihrer Vertragsübersicht ausdrücklich vereinbart ist, beginnt die Monatsfrist erst mit dem tatsächlich nutzbaren, bezahlten Basic-Leistungszeitraum nach der Gratisphase. Eine dadurch unbefristete Fortsetzung wird nicht zu einer neuen festen Jahresbindung.
- Das zusätzliche Recht besteht einmal pro Kunde und Roller. Es entsteht für dieselbe Person und denselben Roller nicht erneut durch Verlängerung, Tarifwechsel, erneute Buchung oder ein anderes Nutzerkonto.
Dieses Sonderrecht beschränkt den gesetzlichen Widerruf nicht. Insbesondere wird bei einem gesetzlichen Widerruf nicht automatisch der Kündigungstag oder eine noch nicht erbrachte Verbindungsleistung berechnet.
Nach dem ausdrücklich vereinbarten ersten Jahr erfolgt die Fortsetzung auf unbestimmte Zeit bei jährlicher Abrechnung. Eine Kündigung ist dann mit höchstens einem Monat Frist möglich, nicht nur zum nächsten Jahrestag.
3.3 Persönlich zugeordnetes Oktober-Angebot 2026
Das Oktober-Angebot gilt für die Roller, denen es zugeordnet und in der Vertragsübersicht bestätigt wurde.
Die Verbindung ist bis einschließlich 31. Oktober 2026 kostenlos. Bei der Tarifbestellung autorisieren Sie die spätere Zahlung; heute werden 0,00 Euro berechnet. Die gewählte reguläre Monats- oder Jahresabrechnung beginnt am 1. November 2026. Sie können die kostenpflichtige Fortsetzung vorher kündigen.
Ab dem 1. November läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Auch ein erstmals abgebuchter Jahresbetrag begründet keine neue feste Jahresbindung. Es gelten die Kündigung mit höchstens einem Monat Frist und die anteilige Erstattung nach den AGB. Ein gegebenenfalls in Ihrer Vertragsübersicht ausgewiesenes Basic-Sonderkündigungsrecht bleibt zusätzlich bestehen.
3.4 Ausdrücklich angebotene 14-tägige Einführungsphase nach Fahrzeugnachweis
Diese Regel gilt nur, wenn sie Ihnen auf dem dafür vorgesehenen Einrichtungsweg tatsächlich angeboten und in der Vertragsübersicht bestätigt wird.
Die 14 Tage beginnen mit dem ersten erfolgreichen physischen Fahrzeugnachweis für das betreffende Fahrzeug. Bei einer späteren Bestellung bleibt nur die in der Übersicht angegebene Restzeit. Ein erneuter Nachweis oder ein anderes Konto startet die Frist nicht neu.
Die Bestellung während der verbleibenden Einführungsphase erfordert eine gesonderte Zustimmung zum angezeigten späteren Tarifpreis und Abrechnungsintervall sowie die Zahlungsautorisierung über 0,00 Euro. Vor Ablauf der kostenlosen Phase können Sie die Fortsetzung kündigen. Während dieser Phase werden keine Tarifwechsel angeboten.
Eine erste Beitragszahlung erfolgt nur bei den hierfür bestätigten Fahrzeug-/SIM-Voraussetzungen und wirksamer Zahlungsautorisierung. Sind diese Voraussetzungen bei der vorgesehenen Umstellung nicht erfüllt, läuft der Einführungszugang ohne automatische Beitragszahlung aus. Eine spätere reguläre Buchung startet keine neue kostenlose Phase.
Die anschließende automatische Fortsetzung ist unbefristet. Ein Monats- oder Jahresbeitrag ist ein Zahlungsintervall und keine neue feste Anfangsbindung.
3.5 Bereits bestehende abweichende Anfangsvereinbarungen
Für bereits geschlossene Verträge mit einer anderen ausdrücklich vereinbarten Anfangsregel bleibt diese Vereinbarung maßgeblich. Die hier beschriebenen Regeln für Neubuchungen ersetzen sie nicht rückwirkend.
4. Nicht aktuell angebotene Tarife und bestehende Verträge
Comfort wird derzeit nicht zur Neubuchung angeboten. Bereits bestehende Comfort-Verträge bleiben bei ihrem individuell vereinbarten Leistungsumfang und Preis. Diese Beschreibung ändert weder Comfort noch andere bestehende Verträge rückwirkend.
5. Kündigung, Widerruf und Vertragsunterlagen
Sie können Ihren Vertrag online kündigen oder widerrufen, jeweils auch ohne Anmeldung. Beide Erklärungen sind außerdem per E-Mail oder Brief möglich. Es gelten die Regeln und Fristen der AGB und der Widerrufsbelehrung.
Ihre Vertragsbestätigung hält fest, welche Tarifversion, welcher Preis und welche der Anfangsregeln Sie tatsächlich vereinbart haben. Spätere Katalogänderungen ändern diese Vereinbarung nicht automatisch.