Allgemeine Geschäftsbedingungen für Wiederverbindung und Connectivity
Fassung 2026-10-23.1.
1. Anbieter und Geltungsbereich
- Anbieter und Vertragspartner ist die Starsong GmbH, Zur Marktflagge 3, 10247 Berlin, Deutschland, vertreten durch die Geschäftsführung Teal Bauer, Amtsgericht Berlin-Charlottenburg, HRB 260320 B, USt-IdNr. DE 366513459. Sie erreichen uns unter contact@rescoot.org und +49 30 81458954.
- Diese Bedingungen gelten für Verbraucherinnen und Verbraucher, die über Sunshine die Wiederverbindung ihres Rollers vorbereiten oder einen Connectivity-Tarif bestellen. Verbraucher ist, wer überwiegend zu privaten Zwecken handelt.
- Zur Wiederverbindung gehören die Zuordnung von Konto und Fahrzeug, gegebenenfalls die Einrichtung von Verbindungssoftware und bei gesonderter Bestellung die Nutzung der integrierten Vodafone-SIM mit den vereinbarten Sunshine-Funktionen. Sunshine ist ein von Starsong betriebener Dienst und steht in keiner offiziellen Verbindung zur unu GmbH.
- Zum kostenpflichtigen Vertrag gehören diese AGB, die bei der Bestellung bereitgestellte Leistungs- und Tarifbeschreibung und Ihre Vertragsübersicht. Die Vertragsübersicht nennt insbesondere Roller, Tarif, Preis, Anfangszeitraum und Abrechnung. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang. Allgemeine Bedingungen des kostenlosen Sunshine-Dienstes schränken die vereinbarten bezahlten Leistungen und Ihre Verbraucherrechte nicht ein.
- Für bestehende Verträge gelten die jeweils vereinbarten Bedingungen. Konten, die bereits vor Einführung dieser Fassung bestanden, behalten ihre Aufbewahrungsrechte für Telemetrie, Fahrten und Routen auch bei einem Tarifwechsel. Für neue Konten gelten die tarifbezogenen Telemetriefristen nur unter den in der Leistungs- und Tarifbeschreibung genannten Voraussetzungen und nach entsprechender Vereinbarung. Für vorhandene Daten werden keine nachträglichen Löschfristen eingeführt. Ein Tarifwechsel begründet keine neue Mindestlaufzeit.
2. Konto, Fahrzeug und technische Voraussetzungen
- Für die Kontozuordnung und Buchung benötigen Sie ein bestätigtes Sunshine-Konto. Kostenpflichtige Bestellungen setzen volle Geschäftsfähigkeit oder die erforderliche wirksame Zustimmung Ihrer gesetzlichen Vertretung voraus.
- Sie dürfen nur Fahrzeuge zuordnen und steuern, zu deren Nutzung und Einrichtung Sie berechtigt sind. Geben Sie zutreffende Angaben an und teilen Sie uns Änderungen mit, die für Zuordnung, Leistung oder Abrechnung wesentlich sind. Halten Sie Ihre Kontaktdaten aktuell und schützen Sie Zugangsdaten vor unbefugter Nutzung. Eine Haftung für fremde Kontonutzung entsteht nicht allein dadurch, dass sie über Ihr Konto erfolgt.
- Je nach Einrichtungsweg prüfen wir Fahrzeug- und SIM-Kennungen, Ihre Zugriffsberechtigung oder einen am Fahrzeug erbrachten Besitznachweis. Bei Unklarheiten können wir geeignete zusätzliche Nachweise anfordern. Eine Fahrzeugkennung oder ein Foto der Modemanzeige allein ist kein Eigentumsnachweis. Die technische Zuordnung stellt die Eigentumsverhältnisse am Fahrzeug nicht fest.
- Unterstützte Fahrzeugmodelle, Softwarestände und Einrichtungswege ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Mobilfunkfunktionen benötigen kompatible Hardware und Software, eine betriebsbereite Stromversorgung, eine freigeschaltete passende SIM und Mobilfunkversorgung am Standort. Für die Bedienung von Sunshine benötigen Sie einen Internetzugang und einen geeigneten Browser. Kosten Ihres eigenen Internet- oder Mobilfunkanbieters tragen Sie selbst.
- Für ein Sunshine-Konto und die für Roller mit eigener SIM verfügbaren Funktionen benötigen Sie kein Abo für die integrierte Vodafone-SIM. Ihr Vertrag mit Ihrem eigenen Mobilfunkanbieter ist von einer Buchung bei uns unabhängig.
3. Vorbereitung und Softwareeinrichtung
- Eine Interessenmeldung, die Registrierung eines Rollers, eine Identitätsprüfung oder die Vorbereitung einer Softwareinstallation ist noch keine kostenpflichtige Tarifbestellung. Auch eine erfolgreiche Installation ist weder Zahlungszustimmung noch Nachweis einer aktiven Mobilfunkverbindung.
- Wenn Sie die Desktop-/USB-Einrichtung wählen, bereitet das Werkzeug die Verbindung Ihres Rollers zu Sunshine vor. Die Zuordnung zum Konto wird gesondert bestätigt. Führen Sie die Einrichtung nur in den im Werkzeug beschriebenen sicheren Fahrzeugzuständen und nie während der Fahrt durch. Befolgen Sie die angezeigten Sicherheits- und Sicherungshinweise.
- Eine online vorbereitete Offline-Einrichtung können Sie später am Roller durchführen und anschließend an Sunshine übermitteln. Für Vorbereitung, Installation und Übermittlung gilt keine Frist. Bewahren Sie noch nicht übermittelte Einrichtungsdaten geschützt auf. Einrichtungsberechtigungen können aus Sicherheitsgründen entzogen werden; ein gesondertes Abo bleibt davon unberührt.
- Zum Empfang seiner endgültigen Konfiguration benötigt der Roller eine eigene Verbindung. Die Offline-Vorbereitung stellt keinen Mobilfunkzugang bereit. Softwareinstallation, Bestätigung der Kontozuordnung, SIM-Freischaltung und bestätigter Mobilfunkkontakt sind getrennte Schritte.
- Für die bereitgestellte Open-Source-Software gelten die jeweils mitgelieferten Lizenzen. Diese AGB beschränken keine Rechte aus diesen Lizenzen. Unsere Pflichten aus einem vereinbarten Einrichtungs- oder Connectivity-Vertrag bleiben bestehen.
4. Bestellung und Vertragsschluss
- Sie wählen einen verfügbaren Tarif für einen bestimmten Roller. Vor der verbindlichen Bestellung zeigen wir Ihnen eine Übersicht mit den wesentlichen Leistungen, dem Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer, dem heute zu zahlenden Betrag, den folgenden Zahlungen, dem Abrechnungsintervall sowie Beginn, Laufzeit und Kündigungsbedingungen. Sie können Ihre Auswahl vor dem Absenden überprüfen und ändern.
- Mit der abschließenden Schaltfläche "Zahlungspflichtiges Abo abschließen" geben Sie ein verbindliches Angebot zu den angezeigten Bedingungen ab. Das gilt auch dann, wenn zunächst 0,00 Euro anfallen und später wiederkehrende Zahlungen vereinbart werden. Eine unverbindliche Auswahl oder das Aufrufen einer Übersichtsseite löst keine Zahlung aus.
- Wir nehmen die Erstbestellung mit der Bestätigung der erfolgreichen ersten Zahlung durch den Zahlungsdienstleister an. Bei einer kostenlosen Anfangsphase erfolgt die Annahme mit der Bestätigung der Zahlungsautorisierung. Ein abgebrochener oder endgültig fehlgeschlagener Zahlungsvorgang führt nicht zu einem bezahlten Abo.
- Eine Tarifänderung zu einem späteren Termin oder ohne zusätzliche Zahlung nehmen wir mit der Bestätigung der Änderung an. Einen Sofortwechsel mit zusätzlicher Zahlung nehmen wir mit der Bestätigung der Zahlung an. Die Änderungsübersicht zeigt Ihnen vor Ihrer verbindlichen Erklärung den Zeitpunkt und die finanziellen Folgen der Änderung.
- Den Vertragsinhalt einschließlich der vereinbarten Tarif- und Anfangsbedingungen, dieser AGB und der Widerrufsunterlagen senden wir Ihnen per E-Mail. Sie können die Vertragsunterlagen außerdem im Konto unter "Verträge & Abrechnung" herunterladen. Vertragsbestätigung, Zahlungsquittung und Rechnung sind getrennte Dokumente.
- Vertragssprache ist Deutsch, auch wenn Sie die englischsprachige Bedienoberfläche nutzen. Wir weisen vor der Bestellung darauf hin und senden Ihnen die deutschen Vertragsunterlagen mit der Vertragsbestätigung.
5. Leistung, Aktivierung und vorzeitiger Beginn
- Wir stellen die vereinbarte Connectivity-Leistung für den bezeichneten Roller bereit. Der Leistungsumfang ergibt sich aus der Leistungs- und Tarifbeschreibung und Ihrer Vertragsübersicht.
- Die Freischaltung setzt die erforderliche Fahrzeug- und SIM-Zuordnung sowie die technischen Voraussetzungen voraus. Die Zahlung löst die Freischaltung nicht automatisch aus. Eine Bestätigung des Mobilfunkanbieters über die SIM-Freischaltung ist vom bestätigten Mobilfunkkontakt des Rollers zu unterscheiden.
- Die Bereitstellung setzt die erforderliche Einrichtung und die Übermittlung der Vertragsbestätigung voraus. Wir informieren Sie über die nächsten Schritte und erkennbare Hindernisse. Vereinbarte Aktivierungstermine halten wir ein.
- Die Anfangsbedingungen in der Leistungs- und Tarifbeschreibung legen fest, wann der erste Abrechnungszeitraum beginnt und wann die nächste Zahlung frühestens fällig wird. Beim vergünstigten Plus-/Pro-Start können Sie die Einrichtung vor dem ersten bestätigten Mobilfunkkontakt abbrechen und erhalten den ersten Beitrag vollständig erstattet. Bei Basic gilt dieses Recht bis zur nutzbaren Bereitstellung; erst dann beginnt das bezahlte Leistungsjahr.
- Die Leistung beginnt nach Ablauf der Widerrufsfrist. Wenn Sie einen früheren Beginn wünschen, können Sie dies bei der Bestellung über ein gesondertes, nicht vorausgewähltes Kontrollkästchen ausdrücklich verlangen. In diesem Fall beginnen wir nach Abschluss der Einrichtung und Übermittlung der Vertragsbestätigung. Ihr Widerrufsrecht bleibt bestehen.
- Verfügbarkeit und Geschwindigkeit der Mobilfunkverbindung hängen insbesondere von der Funkversorgung, Gebäuden, dem Fahrzeugzustand und Wartungsarbeiten ab. Für die vereinbarte Leistung bleiben wir auch beim Einsatz von Dienstleistern verantwortlich. Bei Leistungsstörungen gelten Ihre gesetzlichen Rechte.
6. Preise, Zahlung und Tarifwechsel
- Alle Preise sind Endpreise in Euro einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Jahresabrechnung wird der vereinbarte Jahresbetrag im Voraus fällig. Ein zusätzlich angegebener rechnerischer Monatspreis dient dem Preisvergleich.
- Zahlungen werden über Mollie abgewickelt. Die jeweils angebotenen Zahlungsarten werden vor der Zahlung angezeigt. Wiederkehrende Belastungen setzen die vereinbarte automatische Abrechnung und eine entsprechende Zahlungsautorisierung voraus. Eine Autorisierung über 0,00 Euro ist keine Beitragszahlung.
- Fälligkeit und Höhe des ersten Beitrags und der Folgezahlungen ergeben sich aus Ihrer Vertragsübersicht und den Anfangsbedingungen. Eine Folgezahlung begründet bei unbefristeter Fortsetzung keine neue Mindestlaufzeit.
- Neue Katalogpreise ändern Ihren vereinbarten Preis nicht. Preisänderungen für Ihren Vertrag setzen eine wirksame Vereinbarung oder eine gesetzliche Grundlage voraus. Die weitere Nutzung gilt nicht als Zustimmung.
- Bei einem angebotenen Sofortwechsel in einen teureren Tarif mit gleichem Abrechnungsintervall wird die angezeigte Preisdifferenz für den verbleibenden Zeitraum berechnet. Ein Wechsel vor Ablauf der Widerrufsfrist setzt Ihr ausdrückliches Verlangen nach vorzeitigem Leistungsbeginn voraus. Ein Wechsel in einen günstigeren Tarif oder in ein anderes Abrechnungsintervall erfolgt zum in der Änderungsübersicht angegebenen Zeitpunkt. Während besonderer Anfangsphasen können Wechsel erst für den Folgezeitraum angeboten oder vorübergehend ausgeschlossen sein. Ihre Kündigungsrechte bleiben bestehen.
- Ein Tarifwechsel verlängert die anfänglich vereinbarte Bindung nicht. Insbesondere bewirkt ein Wechsel zur Jahresabrechnung keine neue einjährige Mindestlaufzeit. Eine bereits vorgemerkte Änderung wird nur entsprechend der vor der Bestätigung angezeigten Auswahl ersetzt.
- Schlägt eine Zahlung fehl, informieren wir Sie. Für Verzug, eine Leistungsverweigerung und die Vertragsbeendigung gelten die gesetzlichen Voraussetzungen. Einwände gegen eine Abrechnung können Sie an contact@rescoot.org richten.
7. Laufzeit und Kündigung
- Eine anfängliche Bindung besteht nur in dem vor der Bestellung ausdrücklich vereinbarten Umfang. Ihr Beginn und ihr Ende oder die vereinbarte Berechnungsregel werden in der Vertragsübersicht festgehalten. Ein Zahlungsintervall allein begründet keine Mindestlaufzeit.
- Sie können zum Ende des Anfangszeitraums kündigen, ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten. Die Kündigung muss uns vor dessen Ende zugehen. Das weitergehende Recht zum Abbruch der Einrichtung und das Basic-Sonderkündigungsrecht ergeben sich aus der Leistungs- und Tarifbeschreibung.
- Nach dem vereinbarten Anfangszeitraum läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit weiter. Sie können dann jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat kündigen. Endet der bereits bezahlte Abrechnungszeitraum früher, beenden wir den Vertrag auf Ihre Kündigung bereits zu diesem früheren Zeitpunkt. Eine Jahreszahlung bedeutet auch in dieser Phase keine Bindung bis zum nächsten Jahrestag.
- Den auf die Zeit nach Vertragsende entfallenden Teil einer Vorauszahlung erstatten wir zeitanteilig auf Grundlage des vereinbarten Preises. Ein Jahresrabatt bleibt bei dieser Berechnung erhalten. Gesetzliche Ansprüche auf weitergehende Erstattung bleiben bestehen.
- Sie können ohne Anmeldung über das Formular Vertrag kündigen, per E-Mail an contact@rescoot.org oder per Brief an unsere Anschrift kündigen. Bitte machen Sie Angaben, mit denen wir Ihren Vertrag zuordnen können, etwa Ihre Vertragsnummer und die hinterlegte E-Mail-Adresse. Nennen Sie keinen Beendigungszeitpunkt, gilt die Kündigung zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
- Bei Nutzung des Online-Formulars können Sie Ihre Erklärung mit Datum und Uhrzeit speichern. Wir bestätigen den Eingang und den gewünschten Beendigungszeitpunkt unverzüglich per E-Mail. Müssen wir die Zuordnung oder den Beendigungszeitpunkt prüfen, bleibt der Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Erklärung maßgeblich. Das Ergebnis der Prüfung teilen wir Ihnen gesondert mit.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund und sonstige gesetzliche Beendigungsrechte bleiben unberührt. Für Starsong richtet sich eine vorzeitige Beendigung bezahlter Leistungen nach den gesetzlichen Voraussetzungen; die bloße Einstellung eines kostenlosen Community-Angebots beendet Ihren bezahlten Vertrag nicht.
- Kündigung des Abos, Widerruf des Vertrags und Löschung des Kontos sind verschiedene Vorgänge. Eine bloße Nichtnutzung oder die Entfernung der SIM ist keine Kündigung. Wenn Sie Ihr Konto löschen und zugleich Ihr Abo beenden möchten, teilen Sie uns beides mit oder nutzen Sie vor der Kontolöschung die Kündigungsfunktion. Gesetzliche Löschungsrechte bleiben bestehen.
8. Widerruf und zusätzliche Erstattungsrechte
- Bei einem Fernabsatzvertrag haben Sie ein gesetzliches Widerrufsrecht nach der Widerrufsbelehrung. Diese und das Muster-Widerrufsformular erhalten Sie vor der Bestellung und mit der Vertragsbestätigung.
- Über das Formular Vertrag widerrufen können Sie ohne Anmeldung widerrufen. Sie können den Widerruf auch auf andere Weise eindeutig erklären, etwa per E-Mail oder Brief.
- Für einen Wertersatz bei vorzeitigem Leistungsbeginn gelten die Regelungen der Widerrufsbelehrung.
- Das Recht zum Abbruch der Einrichtung und das Basic-Sonderkündigungsrecht gelten zusätzlich zum gesetzlichen Widerrufsrecht. Ihre abweichenden Fristen und Erstattungsregeln schränken Ihre gesetzlichen Rechte nicht ein.
9. Sichere Nutzung und Schutz vor Missbrauch
- Fernbefehle können den Fahrzeugzustand ändern, etwa durch Ver- oder Entriegeln des Rollers. Das Öffnen des Sitzfachs ist eine eigene Funktion. Verwenden Sie Fernbefehle nur, wenn Sie dazu berechtigt sind und niemand gefährdet wird. Die Anzeige eines Auftrags bestätigt noch nicht dessen Ausführung am Fahrzeug.
- Standort-, Alarm- und Statusfunktionen ersetzen keine Notruf-, Diebstahlschutz- oder sicherheitskritische Überwachungseinrichtung. Für den sicheren und rechtmäßigen Betrieb des Rollers bleiben die jeweils geltenden Verkehrs-, Zulassungs- und Versicherungsvorschriften maßgeblich.
- Informieren Sie andere berechtigte Fahrerinnen und Fahrer vor der Nutzung über die im Fahrzeug aktiven Standort- und Telemetriefunktionen. Nutzen Sie Freigaben und Fernzugriffe nur im zulässigen Umfang. Unsere eigenen Datenschutzpflichten werden dadurch nicht auf Sie übertragen.
- Unbefugte Zugriffe auf fremde Fahrzeuge oder Konten, das Umgehen von Zugriffsbeschränkungen und eine missbräuchliche Störung der Infrastruktur sind unzulässig. Rechte aus Open-Source-Lizenzen und gesetzlich zulässige Sicherheitsuntersuchungen werden hierdurch nicht ausgeschlossen.
- Die integrierte SIM dient der Datenkommunikation des Rollers für die vereinbarten Fahrzeug-, Steuerungs-, Update- und Diagnosefunktionen. Ein allgemeiner Internetzugang für andere Geräte, ein öffentlicher Hotspot oder Proxy-Dienst sowie Sprachtelefonie gehören nicht zur Leistung. Unzulässig sind insbesondere Spam, offene E-Mail-Relays und direkte Paketdatenverbindungen zwischen Rollern mit integrierter SIM im selben privaten Mobilfunkzugang. Diese Beschränkungen gelten nicht für einen gesonderten eigenen Mobilfunkvertrag.
- Bei konkreten Sicherheitsgefahren oder erheblichen Vertragsverstößen dürfen wir betroffene Zugriffe im erforderlichen und verhältnismäßigen Umfang vorübergehend sperren. Wir informieren Sie über Grund und Abhilfe, soweit dies den Schutz der Systeme oder Dritter nicht gefährdet. Vor einer dauerhaften Beendigung gelten die gesetzlichen Abmahnungs- und Fristsetzungserfordernisse. Ein Anspruch auf Bezahlung nicht geschuldeter Leistungen entsteht durch eine Sperre nicht.
10. Mängel, Aktualisierungen und Änderungen
- Für die Bereitstellung und Vertragsmäßigkeit unserer Leistungen gelten die gesetzlichen Rechte. Bei digitalen Leistungen gehören dazu insbesondere die gesetzlich geschuldeten Aktualisierungen einschließlich Sicherheitsaktualisierungen und die erforderlichen Informationen darüber. Gesetzliche Rechte auf Nacherfüllung, Minderung, Vertragsbeendigung und Schadensersatz werden nicht ausgeschlossen.
- Installieren Sie bereitgestellte erforderliche Aktualisierungen nach den dazu gegebenen Hinweisen. Gesetzliche Voraussetzungen für Folgen einer unterlassenen Installation, insbesondere ordnungsgemäße Information und geeignete Installationsanleitung, bleiben maßgeblich.
- Test- und Entwicklungsversionen können Sie freiwillig wählen. Ihre besonderen Eigenschaften beschreiben wir vor der Auswahl. Die Wahl eines Testkanals ist kein pauschaler Verzicht auf Mängelrechte.
- Änderungen, die zur Aufrechterhaltung der Vertragsmäßigkeit erforderlich sind, bleiben zulässig. Weitergehende Änderungen vereinbarter Leistungen, Preise oder Laufzeiten setzen eine wirksame Vereinbarung oder eine anwendbare gesetzliche Grundlage voraus. Die jeweiligen Informations- und Beendigungsrechte gelten.
11. Haftung
- Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer übernommenen Garantie.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haften wir auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Vertragsdurchführung erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach dem Datenschutzrecht, und die gesetzlichen Rechte bei unterbliebener oder nicht vertragsgemäßer Leistung bleiben unberührt.
12. Datenschutz, Beschwerden und anwendbares Recht
- Die Verarbeitung personenbezogener Daten erläutert die Datenschutzerklärung. Erforderliche Einwilligungen holen wir gesondert ein.
- Beschwerden können Sie an contact@rescoot.org oder unsere Postanschrift richten. An freiwilligen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nehmen wir nicht teil. Gesetzliche Teilnahmepflichten und der Zugang zu gesetzlich vorgesehenen Schlichtungsverfahren bleiben unberührt.
- Es gilt deutsches Recht. Der Schutz zwingender Verbraucherschutzvorschriften des Staates Ihres gewöhnlichen Aufenthalts bleibt Ihnen erhalten. Für die gerichtliche Zuständigkeit gelten die gesetzlichen Vorschriften.